Pflegefachassistent*in (PFA) für das Seniorenwohnhaus St. Anna
Anstellungsart
Vollzeit / Teilzeit
Stundenausmaß
Voll- oder Teilzeitbeschäftigung
Arbeitsort
4020 Linz
Gehalt
Ab € 2.795,30 - € 3.183,20 KV Mindestbruttogehalt auf Vollzeitbasis
Beginn
Ab sofort
"Wir pflegen Menschlichkeit“. Unseren Bewohner*innen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen ist uns ein Anliegen. Ihnen auch? Dann werden Sie Teil unseres Teams! Das Seniorenwohnhaus St. Anna bietet seinen Bewohner*innen ein Zuhause in freundlicher und familiärer Atmosphäre.
Deine Aufgaben
- Pflege und Betreuung von älteren Menschen laut GuKG und unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse im häuslichen Umfeld
- Tätigkeitsbereiche und Kompetenzen gem. GuKG
- Dokumentation pflege- und betreuungsrelevanter Daten
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
Dein Profil
- Abgeschlossene Berufsausbildung als PFA laut GuKG und nachweislich laufende Weiterbildungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
- Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Verständnis im Umgang mit älteren Menschen und deren Angehörigen
- initiatives Handeln, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
- Bereitschaft zur Leistung von Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten
- Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Unser Angebot
- ein herausforderndes berufliches wie auch persönliches Lernfeld
- ein wertschätzendes Miteinander im Team
- eine gute Einschulung und Begleitung
- eine flexible und entgegenkommende Dienstplangestaltung
- die Möglichkeit zur Supervision
- die Möglichkeit zur Mitarbeit an Projekten bzw. zum Einbringen von Ideen
- ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm
- einen Anspruch auf besondere Sozialleistungen (z.B. zusätzliche freie Tage, gesundheitsfördernde Angebote)
- die Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu 10 Jahren
- zwei zusätzliche Urlaubstage ab dem zweiten Dienstjahr (aliquot bei < 5-Tage-Woche)
- kostenlose Parkmöglichkeiten
Das kollektivvertr. Mindestentgelt beträgt je nach Berufserfahrung und Anrechnung von Vordienstzeiten € 2.795,30 bis € 3.183,20 brutto bei Vollbeschäftigung (37 Wochenstunden). Je nach Verwendung werden Zulagen bezahlt.