Fachsozialbetreuer*in Altenarbeit (FSB-A) für das Seniorenwohnhaus St. Anna
Anstellungsart
Vollzeit / Teilzeit
Stundenausmaß
Voll- oder Teilzeitbeschäftigung
Arbeitsort
4020 Linz
Gehalt
Ab € 2.795,30 - € 3.183,20 KV Mindestbruttogehalt auf Vollzeitbasis
Beginn
Ab sofort
"Wir pflegen Menschlichkeit". Es ist uns ein Anliegen, Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Ihnen auch? Dann werden Sie Teil unseres Teams! Das Seniorenwohnhaus St. Anna bietet älteren Bewohner*innen ein Zuhause in freundlicher und familiärer Atmosphäre. Unser Schwerpunkt liegt vor allem in der Betreuung von dementiell erkrankten Bewohner*innen.
Deine Aufgaben
- Pflege und Betreuung von älteren Menschen nach dem Pflegekonzept der Mäeutik und unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse
- Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedensten Professionen
Dein Profil
- Abgeschlossene Ausbildung als FSB-A laut GuKG und Oö.SBG
- Einfühlungsvermögen und wertschätzender Umgang
- Initiatives Handeln, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
- Bereitschaft zur Leistung von Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten
- Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Unser Angebot
- ein herausforderndes berufliches wie auch persönliches Lernfeld
- ein wertschätzendes Miteinander im Team
- eine gute Einschulung und Begleitung
- eine flexible und entgegenkommende Dienstplangestaltung
- die Möglichkeit zur Supervision
- die Möglichkeit zur Mitarbeit an Projekten bzw. zum Einbringen von Ideen
- ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm
- einen Anspruch auf besondere Sozialleistungen (z.B. zusätzliche freie Tage, gesundheitsfördernde Angebote)
- die Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu 10 Jahren
- zwei zusätzliche Urlaubstage ab dem zweiten Dienstjahr (aliquot bei < 5-Tage-Woche)
- kostenlose Parkmöglichkeiten
Das kollektivvertr. Mindestentgelt beträgt je nach Berufserfahrung und Anrechnung von Vordienstzeiten € 2.795,30 bis € 3.183,20 brutto bei Vollbeschäftigung (37 Wochenstunden). Je nach Verwendung werden Zulagen bezahlt.